Nebenkostenabrechnung

Die alljährliche Nebenkostenabrechnung ist für viele Mieter ein großer Schock, da diese oft sehr hoch ausfällt. Oft werden auch Kosten in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt, welche gar nicht rein gehören und vom Vermieter nicht berechnet werden dürfen. Dennoch versuchen dies sehr viele Vermieter, um noch etwas Geld rausspringen zu lassen. Was darf in den Nebenkosten berechnet werden und was gehört nicht Nebenkostenabrechnung?

Was darf in die Nebenkostenabrechnung?
In die Nebenkostenabrechnung dürfen Kosten für die Heizung, für das Warmwasser und für das Abwasser aufgelistet werden. Dies richtet sich nach dem Verbrauch des Mieters. Auch Kosten für den Schornsteinfeger, für den Aufzug, falls einer vorhanden ist, für die Müllabfuhr, für den Hausmeister und unter anderem Kosten für die Straßenbeleuchtung wie für Wascheinrichtungen gehören in eine Nebenkostenabrechnung. Auch gibt es Kosten, welche berechnet werden dürfen, obwohl keine Nutzung stattfindet. Zum Beispiel für das Kabel Fernsehen, für den Gemeinschaftsgarten oder für den Fahrstuhl, obwohl man im Erdgeschoss lebt. Diese Punkte dürfen alle in der Nebenkostenabrechnung auftauchen und müssen vom Mieter auch komplett bezahlt werden. Allerdings gibt es auch Kosten, welche auf keinen Fall vom Mieter berechnet werden dürfen.

Was darf nicht in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein?
Nicht in die Nebenkostenabrechnung gehören Reparaturen des Gebäudes, wie Malerarbeiten oder Rücklagen für Renovierungen. Genauso wenig dürfen Verwaltungskosten für das Büro oder für eine Hausverwaltungsfirma berechnet werden. Dies geht den Mieter nichts an, sondern betrifft nur den Vermieter. Auch Bankgebühren gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung für den Mieter. Sollten diese Punkte in der Nebenkostenabrechnung aufgelistet sein, sollte man sich als Mieter sofort mit dem Vermieter in Verbindung setzen.

Grundsätzlich wird empfohlen, die Nebenkostenabrechnung stets zu überprüfen. Auch kann man als Mieter eine Einsicht in die Unterlagen verlangen, wenn mit der Nebenkostenabrechnung etwas nicht stimmt. Die Einsicht muss der Vermieter auch gewähren. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Vermieter in der Nähe lebt, da Kopien nicht verlangt werden dürfen.

So können Sie Ihre Hausnebenkosten senken